Der Rat der Europäischen Union hat die bestehenden personenbezogenen Sanktionen gegen Verantwortliche für Russlands destabilisierende Aktivitäten im Ausland um ein weiteres Jahr verlängert.
Die Maßnahmen gelten nun bis zum 9. Oktober 2027. Nach Angaben des Rates richten sie sich gegen Aktivitäten wie ausländische Informationsmanipulation und Einflussnahme sowie weitere hybride Maßnahmen gegen die EU und ihre Mitgliedstaaten.
Insgesamt betreffen die Sanktionen derzeit 80 Personen und 20 Organisationen. Für die Betroffenen gelten unter anderem Vermögenssperren. EU-Bürgern und Unternehmen ist es untersagt, den gelisteten Personen und Organisationen finanzielle Mittel oder wirtschaftliche Ressourcen zur Verfügung zu stellen.
Der EU-Rat begründet die Verlängerung mit einer anhaltenden und verstärkten Aktivität Russlands in diesem Bereich. Die Maßnahmen wurden erstmals im Oktober 2024 geschaffen.





