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EU-Parlamentsausschuss stimmt für lockerere CO₂-Vorgaben bei Autos

EU-Parlamentsausschuss stimmt für lockerere CO₂-Vorgaben bei Autos

Der Umweltausschuss des Europäischen Parlaments hat am Mittwoch, 4. November, für eine Lockerung der CO₂-Vorgaben für neue Pkw und leichte Nutzfahrzeuge gestimmt. Der Kompromiss erhielt 48 Ja-Stimmen, 30 Gegenstimmen und zwei Enthaltungen und sieht für die Pkw-Flotte bis 2035 eine CO₂-Minderung von 87,5 Prozent statt der bislang vorgesehenen vollständigen Reduktion vor.

Zusätzlich sollen Hersteller bis zu 7,5 Prozentpunkte über Gutschriften für den Einsatz von CO₂-armem Stahl aus EU-Produktion ausgleichen können. Damit läge die rechnerische Schwelle bei 95 Prozent. Für kleine und besonders energieeffiziente Elektroautos aus europäischer Produktion sind sogenannte Super-Credits vorgesehen, die bei der Berechnung der Flottenwerte Vorteile bringen sollen.

Auch die Vorgaben für leichte Nutzfahrzeuge würden abgeschwächt: Für 2030 schlägt der Ausschuss eine Emissionsminderung von 35 statt 40 Prozent vor, für 2035 eine Reduktion von 80 statt 100 Prozent. Bestimmte Fahrzeuge mit erneuerbaren und emissionsarmen Kraftstoffen sollen zudem in die Definition emissionsfreier Fahrzeuge einbezogen werden.

Die Entscheidung ist noch nicht endgültig. Das Plenum des Europaparlaments soll im Dezember über das Paket abstimmen. Danach könnten Verhandlungen mit den Mitgliedstaaten im Rat beginnen.

Für die deutsche Autoindustrie und ihre Zulieferer könnte der Vorschlag mehr Spielraum bei der Umstellung der Modellpaletten schaffen. Der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) und der italienische Industrieverband Confindustria begrüßten den Kompromiss grundsätzlich, forderten aber zugleich mehr Flexibilität und verlässliche Rahmenbedingungen für Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung.

Umwelt- und Verkehrsverbände warnen dagegen, eine Abschwächung der Vorgaben könne Investitionen in Elektromobilität bremsen und die Planungssicherheit für Unternehmen schwächen. Gerade für die großen Automobilstandorte in Deutschland bleibt deshalb entscheidend, wie das Parlament und die EU-Staaten den Vorschlag im weiteren Gesetzgebungsverfahren ausgestalten.