Bundesinnenminister Alexander Dobrindt hat seine umstrittenen Äußerungen zu den Ausschreitungen nach den bundesweiten Jugendprotesten verteidigt. Beim Bundeskongress der Gewerkschaft der Polizei (GdP) in Berlin erklärte der CSU-Politiker am Dienstag, er sehe keinen Anlass, seine Wortwahl zu korrigieren.
Dobrindt hatte von Gewalttätern aus linken, rechten, islamistischen und migrantischen Zusammenhängen gesprochen. Nach Angaben der Tagesschau wies er die Kritik zurück und erklärte, er könne die von ihm beobachtete Gewaltbereitschaft nicht anders beschreiben.
An den von der Initiative „Gen Z regelt“ organisierten Demonstrationen hatten sich am Samstag bundesweit Zehntausende Menschen beteiligt. Die Kundgebungen verliefen zunächst weitgehend friedlich; später kam es unter anderem in Frankfurt am Main, Köln, Berlin und Hamburg zu Ausschreitungen. Die Organisatoren distanzierten sich von den Gewalttätern.
In Frankfurt wurden nach Angaben des hessischen Innenministers 17 Geschäfte beschädigt und fünf davon geplündert. 54 Menschen im Alter zwischen 13 und 29 Jahren wurden festgenommen. Reuters berichtete, dass 1.300 Polizeikräfte im Einsatz waren und mehr als 100 Polizisten verletzt wurden. Die meisten Festgenommenen waren demnach deutsche Staatsangehörige; die Behörden ordneten einen Teil der Tatverdächtigen einem migrantischen Hintergrund zu.
Grünen-Fraktionschefin Britta Haßelmann warnte laut Tagesschau davor, Menschen mit Migrationsgeschichte pauschal als Problemgruppe zu markieren. Verteidigungsminister Boris Pistorius fragte, wie der Begriff „migrantische Gruppen“ bei Menschen zu verstehen sei, die seit mehreren Generationen in Deutschland leben und deutsche Staatsangehörige sind. CDU-Politiker Norbert Röttgen warnte ebenfalls vor Verallgemeinerungen.
Die GdP stellte sich teilweise hinter Dobrindt. Ihr Bundesvorsitzender Jochen Kopelke bezeichnete die Debatte über Herkunft und Hautfarbe laut Deutschlandfunk zugleich als wenig hilfreich und räumte ein, dass pauschale Zuschreibungen verletzend wirken können.
Die Auseinandersetzung betrifft damit nicht nur die Bewertung der Ausschreitungen, sondern auch den Umgang mit der Einwanderungsgesellschaft. Straftaten müssen anhand konkreter Tatverdächtiger und Belege verfolgt werden; eine pauschale Zuschreibung an ganze Bevölkerungsgruppen lässt sich daraus nicht ableiten.


