Seit dem 1. November gilt in der Europäischen Union eine neue Bearbeitungsgebühr von zwei Euro pro Stück für kleine Sendungen aus dem grenzüberschreitenden Onlinehandel. Sie soll den Zollbehörden helfen, die wachsende Zahl von Paketen zu kontrollieren und die Einhaltung der EU-Vorschriften besser zu überwachen.
Der Rat der EU stellt klar, dass die neue Gebühr nicht mit dem seit 1. Juli geltenden Übergangszoll von drei Euro gleichzusetzen ist. Dieser Zoll betrifft Waren in Sendungen mit einem Wert unter 150 Euro und wird nach Warenkategorien berechnet, nicht pauschal pro Paket. Beide Maßnahmen können daher nebeneinander relevant sein.
Die rechtliche Verantwortung für Zollformalitäten und Zahlungen liegt bei den außerhalb der EU ansässigen Handelsplattformen beziehungsweise Verkäufern, nicht beim Endverbraucher. Für Käuferinnen und Käufer ist dennoch entscheidend, ob Anbieter die zusätzlichen Kosten in ihre Preise einrechnen. Besonders Geschäftsmodelle mit sehr günstigen Einzelartikeln könnten dadurch unter Druck geraten.
Nach Angaben der Europäischen Kommission gelangten 2024 rund 4,6 Milliarden E-Commerce-Sendungen mit einem Warenwert unter 150 Euro in die EU; 91 Prozent kamen aus China. Die Reform soll neben der Finanzierung von Kontrollen auch Wettbewerbsnachteile für europäische Händler verringern und Risiken durch nicht konforme Produkte eindämmen.
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