Die Union Internationaler Demokraten (UID) hat nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin zu religiösen Ritualen an einer Schule einen angemessenen Ausgleich zwischen Religionsfreiheit, Schulfrieden und gesellschaftlichem Zusammenhalt gefordert. In einer am 19. Oktober veröffentlichten Erklärung äußerte die Organisation Sorge über das Urteil und plädierte für Lösungen, die sowohl den geordneten Schulbetrieb als auch die Ausübung religiöser Pflichten berücksichtigen.
Das Verwaltungsgericht Berlin hatte am 15. Oktober entschieden, dass ein Berliner Gymnasium die demonstrative Ausübung religiöser Rituale durch seine Schulordnung untersagen darf, wenn dies unter den konkreten Umständen zum Schutz des Schulfriedens erforderlich ist. Die Klage der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) gegen die entsprechende Regelung wurde abgewiesen.
Die GFF hatte argumentiert, dass das Verbot muslimische Schülerinnen und Schüler besonders benachteilige. Da das islamische Pflichtgebet zu bestimmten Zeiten verrichtet werde und äußerlich sichtbar sei, könnten muslimische Jugendliche ihre Religion während des Schulbesuchs nicht in gleicher Weise praktizieren. Auch das Fehlen eines Gebetsraums wurde von der Organisation als problematisch bewertet.
Das Gericht räumte ein, dass die Regelung muslimische Schülerinnen und Schüler in besonderer Weise betreffe. Es sah das Verbot im konkreten Fall dennoch als gerechtfertigt an. Zur Begründung verwies es auf länger bestehende religiös geprägte Konflikte an der Schule und die Gefahr, dass sich diese weiter verschärfen könnten. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Eine Berufung vor dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg setzt zunächst die Zulassung des Rechtsmittels voraus.
Die UID betonte in ihrer Erklärung, Religionsfreiheit, Schulfrieden und gesellschaftlicher Zusammenhalt seien keine Gegensätze. Eine tolerante Gesellschaft müsse unterschiedliche religiöse Überzeugungen respektieren und individuelle Freiheitsrechte schützen. Zugleich seien der staatliche Bildungsauftrag und die berechtigten Interessen der gesamten Schulgemeinschaft zu berücksichtigen.
Die Organisation appellierte an die Verantwortlichen, im Dialog mit den Betroffenen praktikable und verhältnismäßige Lösungen zu entwickeln. Diese sollten einen geordneten Unterricht ermöglichen und zugleich religiöse Pflichten berücksichtigen.
Mit Blick auf vergleichbare Entwicklungen in Deutschland, Österreich, der Schweiz, Italien und Aserbaidschan verwies die UID auf die grundsätzliche Bedeutung eines ausgewogenen Umgangs mit religiöser Vielfalt. Entscheidend sei, Grundrechte zu schützen und gesellschaftliche Konflikte durch gegenseitige Rücksichtnahme und Dialog zu bearbeiten.


