Bundeskanzler Friedrich Merz geht nicht mehr davon aus, dass die geplante Rentenreform wie ursprünglich vorgesehen bis zum Jahresende vom Bundestag beschlossen wird. Das berichtete der Deutschlandfunk am 9. Oktober unter Berufung auf einen Bericht der „Bild“-Zeitung und Informationen aus Kanzleramtskreisen.
Demnach strebt die Bundesregierung zunächst an, die Reform noch bis Ende des Jahres im Kabinett zu verabschieden. Der ursprünglich vorgesehene Zeitplan für einen Bundestagsbeschluss und das Inkrafttreten zum 1. Januar 2027 wäre damit kaum noch zu halten; ein Beschluss im Bundestag wird nun im Frühjahr 2027 erwartet.
Die Rentenreform zählt zu den zentralen sozialpolitischen Vorhaben der Koalition. Sie soll die langfristige Finanzierung der gesetzlichen Rentenversicherung sichern und zugleich auf den demografischen Wandel reagieren.
Innerhalb der Koalition gibt es unterschiedliche Vorstellungen über die Ausgestaltung und die langfristigen Kosten. Besonders um die abschlagsfreie Rente für langjährig Versicherte wird gestritten. Ein Gesetzentwurf liegt bislang nicht vor.
Eine endgültige Entscheidung über den Zeitplan steht noch aus. Zunächst muss sich die Bundesregierung auf einen Kabinettsentwurf verständigen, bevor das parlamentarische Verfahren beginnen kann.




