Die Europäische Union will Unternehmen die vorübergehende Entsendung von Beschäftigten in andere Mitgliedstaaten erleichtern. Nachdem das Europäische Parlament ein EU-weites elektronisches Meldeverfahren gebilligt hat, prüft die Kommission, wie sich dieses künftig besser mit den A1-Bescheinigungen zur sozialen Absicherung verbinden lässt.
Die A1-Bescheinigung weist nach, dass Beschäftigte bei einem vorübergehenden Arbeitseinsatz im Ausland weiterhin dem Sozialversicherungssystem ihres Herkunftslandes unterliegen. Nach Angaben der Europäischen Kommission wurden 2024 europaweit mehr als 5,6 Millionen solcher Bescheinigungen ausgestellt. Unternehmen beklagen seit Langem den damit verbundenen Verwaltungsaufwand.
Das neue elektronische Verfahren soll eine gemeinsame Plattform und ein standardisiertes Formular schaffen, mit dem Arbeitgeber Behörden über die Entsendung von Beschäftigten informieren können. Die Kommission erwägt, das Prinzip „Once only“ anzuwenden: Unternehmen sollen erforderliche Angaben möglichst nur einmal übermitteln müssen.
Die Teilnahme am Verfahren soll für Mitgliedstaaten freiwillig sein. Nach Angaben der Kommission müssen Länder ihre Teilnahme mindestens sechs Monate im Voraus ankündigen. Die Plattform könnte voraussichtlich Ende 2027 betriebsbereit sein.
Ob die Vereinfachung im Alltag spürbar wird, hängt wesentlich davon ab, wie viele EU-Staaten das System nutzen und wie gut die nationalen Verfahren miteinander verzahnt werden. Gewerkschaften betonen zugleich, dass der Abbau bürokratischer Hürden nicht zulasten der Rechte entsandter Arbeitnehmer gehen dürfe.


