Die EU-Mitgliedstaaten und das Europäische Parlament haben sich vorläufig auf vereinfachte Regeln für ökologische Erzeugung, Kennzeichnung, Zertifizierung und Handel mit Bio-Produkten verständigt. Die Änderungen sollen den Verwaltungsaufwand verringern und insbesondere kleineren Betrieben den Zugang zum Bio-Markt erleichtern.
Nach der Vereinbarung soll die Schwelle für bestimmte Ausnahmen bei kleinen Bio-Erzeugern von bislang 20.000 auf 40.000 Euro Jahresumsatz steigen. Auch die Mengengrenze soll von 5.000 auf 10.000 Kilogramm angehoben werden. Damit könnten mehr kleine Betriebe unter vereinfachte Vorgaben fallen, sofern sie die übrigen Voraussetzungen erfüllen.
Die Einigung sieht außerdem vor, die Anerkennung der Gleichwertigkeit für elf Nicht-EU-Länder bis 2036 zu verlängern. Das soll den Handel mit Bio-Erzeugnissen aus diesen Ländern erleichtern und zugleich die bestehenden Anforderungen an ökologische Produkte berücksichtigen.
Der Kompromiss ist zunächst vorläufig. Er muss noch formell von den zuständigen EU-Institutionen angenommen werden, bevor die aktualisierten Bestimmungen in Kraft treten können.


