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Deutschland vereinfacht die Steuererklärung: Neue App ermöglicht Abgabe per Klick

Deutschland vereinfacht die Steuererklärung: Neue App ermöglicht Abgabe per Klick

BERLIN – In Deutschland soll die Steuererklärung einfacher und schneller werden. Mit dem digitalen Angebot „Steuererklärung mit einem Klick“ können bestimmte Steuerpflichtige ihre vorausgefüllte Erklärung über die App MeinELSTER+ prüfen und elektronisch übermitteln.

Der Dienst ist seit dem 1. Juli 2026 verfügbar. Dabei werden bereits bei der Finanzverwaltung vorhandene Daten sowie bestimmte Pauschbeträge genutzt, um eine vorausgefüllte Steuererklärung zu erstellen. Nutzer können die Angaben und das voraussichtliche Steuerergebnis kontrollieren, bei Bedarf Änderungen vornehmen und die Erklärung anschließend digital absenden.

ANGEBOT ZUNÄCHST FÜR BESTIMMTE PERSONENGRUPPEN

Das Angebot richtet sich zunächst vor allem an Menschen mit einfachen steuerlichen Verhältnissen. Dazu zählen unter anderem alleinstehende Arbeitnehmer ohne Kinder und Rentner ohne zusätzliche Einkünfte. Wer beispielsweise Mieteinnahmen oder weitere Einkommensquellen hat, kann möglicherweise nicht in gleicher Weise von dem vereinfachten Verfahren profitieren.

Nicht alle steuerlich relevanten Angaben liegen dem Finanzamt automatisch vor. Bestimmte berufliche Ausgaben, Spenden oder Handwerkerleistungen müssen je nach persönlicher Situation weiterhin berücksichtigt werden. Deshalb sollten Nutzer die vorausgefüllten Angaben sorgfältig überprüfen.

STEUERUNTERLAGEN DIGITAL VERWALTEN

Mit MeinELSTER+ können Nutzer außerdem steuerlich relevante Dokumente digital speichern. Rechnungen oder Spendenbescheinigungen lassen sich beispielsweise fotografieren und im Nutzerkonto hinterlegen. Die darin enthaltenen Informationen können später für die Steuererklärung genutzt werden.

Die neuen digitalen Angebote sind Teil der Bemühungen, Steuerverfahren in Deutschland zu vereinfachen und den bürokratischen Aufwand zu verringern.

Wichtig: Die Steuererklärung wird durch die neue App nicht generell abgeschafft. Ob das vereinfachte Verfahren genutzt werden kann, hängt von der persönlichen steuerlichen Situation und den Voraussetzungen des Angebots ab.