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Neue EU-Regeln für Umweltversprechen gelten ab heute

Seit dem 27. September gelten in der Europäischen Union neue Vorgaben für Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen gegenüber Verbrauchern. Unternehmen müssen bei entsprechenden Werbeaussagen genauer darauf achten, dass ihre Angaben nachvollziehbar und nicht irreführend sind.

Die Europäische Kommission verweist auf die neue Anwendung der Richtlinie zur Stärkung der Verbraucher für den ökologischen Wandel. Allgemeine Aussagen wie „grün“ oder „umweltfreundlich“ sollen nicht verwendet werden, wenn Unternehmen deren Grundlage nicht belegen können. Auch bestimmte freiwillige Nachhaltigkeitszeichen werden strenger geregelt.

Die neuen Vorgaben betreffen zudem Informationen über Haltbarkeit und Reparierbarkeit von Produkten. Die Mitgliedstaaten mussten die Richtlinie bis zum 27. März 2026 in nationales Recht umsetzen.

Die Kommission sieht die neuen Regeln als Teil ihrer Maßnahmen gegen irreführende Umweltwerbung und für besser vergleichbare Informationen im Binnenmarkt.

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