Der Deutsche Bundestag hat ein Gesetz zur Einführung einer digitalen Identitätsbrieftasche verabschiedet. Mit der Anwendung „d-you“ sollen Bürgerinnen und Bürger künftig Identitätsdaten und bestimmte Dokumente auf ihrem Smartphone speichern und digital nutzen können. Der Start ist für den 2. Januar 2027 geplant.
Die digitale Brieftasche soll sowohl bei Online-Diensten als auch bei geeigneten Vorgängen vor Ort zur Identifizierung eingesetzt werden können. Neben dem Personalausweis könnten perspektivisch auch weitere Nachweise, etwa der Führerschein oder Versicherungsdokumente, in das System integriert werden.
Nutzung soll freiwillig bleiben
Die digitale Identität soll kostenlos und freiwillig zur Verfügung stehen. Der bisherige Personalausweis in physischer Form soll dadurch nicht grundsätzlich ersetzt werden. Bürgerinnen und Bürger sollen weiterhin selbst entscheiden können, ob sie die digitale Lösung nutzen möchten.
Im Gesetzgebungsverfahren spielten Fragen des Datenschutzes, der IT-Sicherheit und der Kontrolle über persönliche Informationen eine wichtige Rolle. Nutzer sollen nachvollziehen können, welche Daten von ihnen angefordert werden und für welchen Zweck sie benötigt werden.
Weitere Funktionen sollen schrittweise folgen
Zum Start werden voraussichtlich noch nicht sämtliche Funktionen verfügbar sein. Die digitale Brieftasche soll schrittweise ausgebaut und für weitere Anwendungen geöffnet werden. Dafür müssen Behörden und private Dienstleister die erforderlichen technischen Voraussetzungen schaffen.
Die Einführung steht auch im Zusammenhang mit den europäischen Plänen für eine digitale Identität. Ziel ist es, digitale Verwaltungsleistungen und andere Online-Dienste einfacher und sicherer zugänglich zu machen.
Wie stark die neue Anwendung im Alltag genutzt werden wird, hängt unter anderem davon ab, welche Behörden, Unternehmen und Dienstleister sie unterstützen. Entscheidend wird außerdem sein, dass Datenschutz und Sicherheit gewährleistet bleiben.


